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Auszüge aus der Broschüre Fördermöglichkeiten für Kinder-/Jugendabteilungen




Vielfältige Fördermöglichkeiten vereinfachen die Kinder- und Jugendarbeit in den Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden, die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen schnellen Überblick und durch einen einfach Mausklick auf die Förderposition werdet ihr direkt zur Seite mit den Richtlinien und entsprechenden Formularen (nur bei den Sportjugend-Positionen) geleitet.

 

 

 


Fördermöglichkeiten für Kinder- und Jugendabteilungen in den Hamburger Sportvereinen und Fachverbänden

Grundförderung Gruppen Veranstaltungen Fahrten / Freizeiten / Jugend-/Sportbegegnungen bes. Zielgruppen Sportanlagen 
2.1
ÜbungsleiterInnen
Bezuschussung
2.2
Fachverbandsetat
 
3.1
Sportliche Ganztagsförderung

3.2
Kooperationen Schule-Verein

3.3
Talentförderung Kooperation Schule und Verein/Verband
3.5
Kids in die Clubs
 
4.1
Selbstorganisierte
Veranstaltungen
4.2
MitarbeiterInnen- schulung und Jugendbildung

4.3
Zuschuss zu Lehrgangsgebühren der Sportjugend für junge Menschen aus einkommens-
schwachen Familien
 
5.1
Fahrten - Allgemeine Förderung
5.2
Fahrten - Teilnahme junger Menschen aus einkommensschwachen Familien
5.4
Integrationsfahrten
5.5
Internationale
Jugend-
begegnungen

5.6
Internationale TeilnehmerInnen an Sportbegegnungen in Hamburg
 
6.2
Integration durch Sport
6.3
Integration Behinderte / Nichtbehinderte
6.4
Leistungs-
förderung
6.5
Fußballjugend-
abteilungen
 
7.1
Einrichtung und
Ausstattung von
Jugendräumen
7.2
sonstige
Förderungen
 

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Die Broschüre "Förderungsmöglichkeiten" oder Formulare per Mail oder Post gewünscht? Fragen? Anregungen? - Schreibt uns einfach eine kurze Mail...

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Bedingungen zur Förderung der Jugendarbeit

 

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden stellt die Hamburger Sportjugend Mittel (JFP, LFP, KJP, DFJW, DPJW) zur Verfügung, die bei Erfüllen aller folgenden Bedingungen von den Vereinen und Verbänden beansprucht werden können:

Bestehen einer Jugendordnung

Wahl der/des Jugendwartin/-wartes auf einer Versammlung der jugendlichen Mitglieder sowie der JugendleiterInnen und JugendgruppenleiterInnen bzw. der JugendvertreterInnen

Sitz und Stimme für die/den JugendwartIn im engeren Vorstand des Vereines bzw. Verbandes

eigener Jugendetat

Abgabe des Statistikbogens, "Jahresbericht zur Jugendverbandsarbeit"

Vereinen/Verbänden, die noch keine Jugendordnung besitzen, kann eine Übergangsfrist von 2 Jahren zur Erstellung einer Jugendordnung gewährt werden.

 

download-Möglichkeit Statistikbogen 2009 für 2010

 

 

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Allgemeine Richtlinien Jugendförderungsplan

 

Diese Richtlinien gelten nur für den Jugendförderungsplan. Die Richtlinien für die anderen Fördermöglichkeiten sind jeweils unter den entsprechenden Positionen aufgeführt bzw. können gesondert abgefordert werden.

  1. Förderungsberechtigt sind Jugendabteilungen der im HSB zusammengeschlossenen Sportvereine bzw. Sportverbände und die im HSB zusammengeschlossenen Sportvereine und Sportverbände (sofern sie beim Vereinsregister Hamburg gemeldet sind), deren Angebote sich ausschließlich an junge Menschen im Sinne des KJHG richten.
  2. Start- oder Spielgemeinschaften können keinen Antrag/Verwendungsnachweis zur Förderung einreichen. Anträge/Verwendungsnachweise müssen über einen beteiligten Verein eingereicht werden.
  3. Förderungsberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen (bei den Pos. 5.1 und 5.2 ab 6 Jahren) bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Ausnahme bei Pos. 3.5 bis 18. Lebensjahr).
  4. Der Verein/Verband verpflichtet sich, in die Werbung für bzw. die Berichterstattung über die geförderte Maßnahme jeweils einen Hinweis ”mit Unterstützung der Sportjugend” aufzunehmen.
  5. Anträge (Formblätter) zu den Jugendförderungsplan-Positionen 4.2 (MitarbeiterInnenschulung und Jugendbildung), 5.2 (Fahrten - Teilnahme junger Menschen aus einkommensschwachen Familien) und 5.6 (Internationale TeilnehmerInnen an Sportbegegnungen in Hamburg) müssen wie folgt eingereicht werden:
    - Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
    - Maßnahmen im 2. Quartal = 31.03.
    - Maßnahmen im 3. Quartal = 30.06.
    - Maßnahmen im 4. Quartal = 30.09.
  6. Die Verwendungsnachweise zum Jugendförderungsplan müssen wie folgt eingereicht
    werden:
    - Maßnahmen (4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 5.6) im 1. Quartal = bis 30.04.
    - Maßnahmen (4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 5.6) im 2. Quartal = bis 31.07.
    - Maßnahmen 5.2 im 3. Quartal und inkl. der Sommerferien
      = bis Anfang Sept. (der genaue Termin wird im Bewilligungsbescheid
         angegeben)
    - Maßnahmen 5.2 im 3. Quartal nach den den Sommerferien
      = bis 31.10.
    - Maßnahmen (4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.6) im 3. Quartal = bis 31.10.
    - Maßnahmen (3.5, 5.2, 5.6) im 4. Quartal = bis 30.11.
    - Maßnahmen (4.1, 4.2, 4.3, 5.1) im 4. Quartal = bis 31.01. des
      Folgejahres.
       Wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbands-konto im
       lfd. Haushaltsjahr wünschen, müssen die Verwendungsnachweise
       bis spätestens 30.11. eingereicht werden.
  7. Die Verwendungsnachweise (Formblätter) müssen von der/dem Vereins/VerbandsjugendwartIn und einem zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied unterschrieben sein.
  8. Im Interesse einer genauen, korrekten Behandlung aller Verwendungsnachweise erfolgt eine Bearbeitung nur, wenn alle erforderlichen Angaben enthalten sind und alle benötigten Unterlagen (siehe Einzelregelungen der Positionen) beiliegen.
  9. Der einreichende Verein/Verband verpflichtet sich, über die Gesamtausgaben einen belegmäßigen Nachweis zu führen, der jederzeit von der Sportjugend eingesehen werden kann. Der Verein/Verband bestätigt, dass die Förderungen in der Jahresabrechnung des Vereines/Verbandes ausgewiesen werden. Originalbelege müssen zur evtl. Überprüfung durch die Sportjugend bzw. andere Institutionen (z.B. AFJS) 5 Jahre im Verein/Verband aufbewahrt werden.
  10. Überweisungen sind nur auf Vereins-/Verbandskonten möglich.
  11. Anteilige Kürzungen der Förderungen aufgrund von Mittelknappheit sind möglich.
  12. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  13. Aus dem Jugendförderungsplan werden nur Maßnahmen gefördert, für die keine andere Fördermöglichkeit zutrifft. Eine Doppelförderung von Maßnahmen ist nicht möglich.

 

 

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Sonderurlaub

 

Der Sonderurlaub ist Jugendgruppenleiterinnnen und Jugendgruppenleitern für Vereinsmaßnahmen auf Antrag zu gewähren:

für die Tätigkeit als LeiterIn oder HelferIn bei Jugendwanderungen sowie bei Freizeiten und Erholungsveranstaltungen, z.B. in Jugendherbergen, Zeltlagern etc.

zum Besuch von Arbeitstagungen, Ausbildungslehrgängen oder Schulungsveranstaltungen

über Fragen der Jugendwohlfahrt.

zur Teilnahme an Veranstaltungen, die der internationalen Begegnung Jugendlicher dienen.

Der Sonderurlaub beträgt bis zu 12 Tage im Jahr und kann auf höchstens 3 Veranstaltungen im Jahr verteilt werden.

Ein Anspruch auf Bezahlung besteht nicht.

 

Anträge und nähere Informationen:

Sportjugend

Marion Slachcinski

Tel: 419 08 256

Mail: m.slachcinski@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Downloadmöglichkeit Antragsformular Sonderurlaub

 

 

 


Verdienstausfall

 

Jugendgruppenleiterinnnen und Jugendgruppenleiter, die zur Leitung oder zur Betreuung einer Vereinsfreizeit, die aus Mitteln des Landesjugendplans der Freien und Hansestadt Hamburg bezuschusst werden, Sonderurlaub nehmen, können hierfür einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung stellen. Die Maßnahme muss dann über die Hamburger Sportjugend abgerechnet werden.

 

Anträge und nähere Informationen:

Sportjugend

Marion Slachcinski

Tel: 419 08 256

Mail: m.slachcinski@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Downloadmöglichkeit Antrag Verdienstausfallentschädigung

 

 

 

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Grundförderung




2.1 ÜbungsleiterInnen-Bezuschussung

 

Vereine können eine Förderung für die Beschäftigung von ÜbungsleiterInnen beantragen.

 

Antragsberechtigung:

Die Vereine müssen am Beginn des Jahres, für das die Förderung beantragt wird:

dem HSB mindestens zwei Jahre angehören
mindestens 50 Mitglieder zählen
mindestens 10% Kinder und Jugendliche, bezogen auf die Vereinsmitglieder gemäß Mitgliederbestandserhebung des Vorjahres, nachweisen
einen monatlichen Mindestbeitrag für Kinder Jugendliche bis 18 Jahre von € 3,00 und für Erwachsene ab 18 Jahre von € 7,50  erheben.

Die gezahlte ÜbungsleiterInnen-Vergütung darf € 20,50 pro Stunde (60 min.) nicht übersteigen.

 

Antrag:

Eine formelle Antragstellung, mit Ausnahme bei Erstantragstellern, ist nicht erforderlich.

Erstanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres für das nachfolgende Zuwendungsjahr beim HSB zu stellen.

 

Förderung:

bis zu € 3,00 pro Übungsstunde und ÜbungsleiterIn (nebenberuflich = max. 675 Übungsstd. pro Jahr; hauptberuflich = 1.350 Übungsstd. pro Jahr).

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis erfolgt auf Formblatt bis zum 28. Februar des nachfolgenden Jahres.

 

Auskünfte:

Hamburger Sportbund

Frau Schulze

Tel.: 419 08 298

Mail: u.schulze@dont-want-spam.hamburger-sportbund.de

 

 

 

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2.2 Fachverbandsetat

 

Für die Jugendarbeit der Fachverbände steht ein Etat zur Verfügung. Der Jugendverbandsetat folgt der Entwicklung der institutionellen Förderung, die der HSB von der Stadt Hamburg erhält.

Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an den jeweiligen Mitgliederzahlen (bis 26 Jahre) der aktuellen Bestandserhebung des Hamburger Sportbundes.

 

Die Mittel für jeden Fachverband berechnen sich wie folgt:

Jeder Fachverband mit mindestens 200 Mitgliedern erhält einen einheitlichen Sockelbetrag. Kleinere Verbände erhalten einen anteiligen Sockelbetrag, der ihrer Mitgliederzahl entspricht.
Fachverbände mit mindestens 200 Mitgliedern erhalten zusätzlich Mittel gemäß folgender Punktewertung:
201 – 1.000. Mitglied = 3 Punkte pro Mitglied;
1.001. – 5.000. Mitglied = 2 Punkte pro Mitglied;
ab 5.001. Mitglied = 1 Punkt pro Mitglied.

Der Wert eines Punktes wird jährlich aus den Punktzahlen aller Fachverbände und der Höhe des Etats ermittelt.

 

Von der Zuweisung des Jugend-Verbandsetats ausgeschlossen sind

Vereine, die fachverbandliche Aufgaben übernommen haben
Verbände mit bis zu 10 jugendlichen Mitgliedern

 

Abrechnungsfähig sind zu 100% Kosten für sportartspezifische Maßnahmen.

 

Nicht abrechnungsfähig sind übergreifende Spiel-Sport-Veranstaltungen und Lehrmaßnahmen, die aus dem Jugendförderungsplan der Sportjugend bezuschusst werden können sowie Verwaltungskosten und Kosten für hauptamtliche MitarbeiterInnen.

 

Förderung:

gemäß obiger Berechnungsgrundlage, auszahlbar nach Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

 

Antrag:

nicht erforderlich

 

Verwendungsnachweis:

Durch Vorlage der GuV-Rechnung bis zum 30.4. des folgenden Jahres.

 

Auskünfte:

Sportjugend

Angelika Seifert

Tel.: 419 08 222

Mail: a.seifert@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

 

 

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Gruppen


3.1 Sportliche Ganztagsförderung (Ganztagsschulen)

Durch die Kooperation von Ganztagsschule und Verein sollen Schüler und Schülerinnen für ein lebenslanges Sporttreiben motiviert und an das freiwillige Sporttreiben in gemeinnützigen Sportvereinen herangeführt werden. Ihnen sollen so motorische und soziale Kompetenzen vermittelt werden. Zu den geförderten Inhalten gehören die sportartübergreifende Bewegungsförderung, der sportartspezifische Breitensport sowie die Talentsichtung und -förderung.

Interessierte Schulen und Vereine sollen sich gegenüber ihrem Stadtteil öffnen und mit lokalen Partnern kooperieren. Dabei sind die Vereine wichtige Akteure der außerschulischen Jugendbildung im Stadtteil, die zudem vielfach Aufgaben der sozialen Integration in der Bürgergesellschaft übernehmen. Die Zusammenarbeit von Schule und Verein soll die gegenseitige Anschlussfähigkeit dieser Akteure im Stadtteil stärken.

 

A.) Kooperationen im Rahmen des sogenannten „Angebotsmodells“ werden durch entsprechende Vereinbarungen zwischen Ganztagsschulen und Vereinen geregelt. Die Kooperationsvereinbarungen sind zur Kenntnis in Kopie bei der Hamburger Sportjugend einzureichen.

 

B.) Für Kooperationen im Rahmen des sogenannten „Vereinsmodells“ können Vereine eine Förderung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bei der Sportjugend beantragen.

Förderung von Kindern/Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien beim „Vereinsmodell“:

Antragsverfahren:

Einreichung der Kopie der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein nach Beginn der Kooperation: Beginn der Kooperation zum
- 1. Schulhalbjahr bis spätestens 30.09.
- 2. Schulhalbjahr bis spätestens 31.03.
Einreichung der Einzelnachweise (inkl. Deckblatt „Förderungsbeginn“) der Kinder/Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zur Förderung ab Teilnahme im
- 2. Schulhalbjahr (das 1. Schulhalbjahr wird durch die Schulen
   finanziert!) bis spätestens 31.05. (Teilnahme seit Aug. des
   Vorjahres / Förderungsbeginn ab 01.02. des lfd. Jahres) oder
- 30.11. (Teilnahme seit Febr. des lfd. Jahres / Förderungsbeginn ab
   01.08. des lfd. Jahres)
Bei fortlaufender Kooperation muss einmal jährlich zum Schuljahresbeginn (spätestens bis 30.09.) eine aktualisierte Angebotsliste eingereicht werden.
Bei fortlaufender Förderung muss ein aktualisierter Einzelnachweis einmal jährlich zum 31.05./30.11. eingereicht werden.

Verwendungsnachweisverfahren:

Der durch die Sportjugend vorbereitete Verwendungsnachweis ist nach Beendigung des Schulhalbjahres einzureichen:

- 1. Schulhalbjahr bis 28.02.;

- 2. Schulhalbjahr bis 31.08.

 

Auskünfte und Beratung:

Sportjugend

Conny Sonsmann

Tel.: 419 08 264

Mail: c.sonsmann@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

 


3.2 Kooperation Schule-Verein

 

Gefördert werden Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen bzw. Trägern der Jugendhilfe. Jede Kooperation kann entweder als „Angebotsmodell“ oder als „Vereinsmodell“ durchgeführt werden. Jeder Verein kann Kooperationen mit unterschiedlichen Schulen nach unterschiedlichen Modellen betreiben.

 

Voraussetzungen:

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen Kooperation Schule und Verein“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Für anerkannte Ganztagsschulen gilt die „Rahmenvereinbarung zur Sportlichen Ganztagsförderung“ zwischen der Behörde für Bildung und Sport, der Sportjugend und dem Hamburger Sportbund. Die Sportjugend unterstützt Kooperationen durch Beratung von Schulen und Vereinen, sowie auf Wunsch mit Inhouse-Schulungen derjenigen Personen, die für die Umsetzung der Kooperation verantwortlich sind (vgl. 3.1).

 

Förderung:

Angebotsmodell:

– Pro Angebot erhält der Verein/Verband einen Festbetrag von € 75,-- im Monat. Die Förderung wird für max. 10 Monate pro Schuljahr gewährt. Für halbjährliche Maßnahmen werden max. 5 Monate gefördert.

– Pro Kooperation zwischen einem Verein und einer Schule werden max. 10 Angebote gefördert. Pro Verein werden max. 20 Angebote gefördert.

– Eine finanzielle Förderung von „Angebotsmodellen“ zwischen Vereinen und Ganztagsschulen erfolgt nicht.

Vereinsmodell:

Ziel des Vereinsmodells ist es, die SchülerInnen ins Sportvereinsleben zu überführen und somit den jungen Menschen eine aktive Teilnahme am regelmäßigen Sporttreiben zu ermöglichen. Interessierte Vereine werden gern durch die Hamburger Sportjugend beraten.

– Im 1. Schulhalbjahr erfolgt eine pauschale Förderung von € 60,-- pro neu eingetretenem Vereinsmitglied.

– Ab dem 2. Schulhalbjahr werden Vereinsmitglieder aus einkommensschwachen Familien mit € 10,--/Monat (€ 60,-- pro Schulhalbjahr) gefördert, wenn entsprechende Einzelnachweise fristgerecht eingereicht werden.

– Die Höchstbegrenzung der Angebote/Kooperationen gilt zusammen für das Angebots- und Vereinsmodell.

 

Antrag:

– Einreichung des Antragsformulares „Kooperation Schule-Verein/Verband“ für das beginnende Schuljahr bis zum 31.07. (Nachanträge für das 2. Schulhalbjahr sind bis 31.12. einzureichen) inkl. der Anhangliste „Angebotsmodell“ oder „Vereinsmodell“

– Vereinsmodell: Einreichung der Einzelnachweise der TeilnehmerInnen aus einkommensschwachen Familien zur rückwirkenden Förderung ab 01.02. bis spätestens 31.05.

– Pro Kooperationsvereinbarung eines Vereines/Verbandes mit einer Schule (max. 10 Angebote) ist ein Antrag einzureichen

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss wie folgt eingereicht werden:

Angebotsmodell:

– bis spätestens 30.06. (Maßnahmen, die nur im 1. Schulhalbjahr stattgefunden haben: 28.02.)

Einzureichen sind:

- Formblatt Verwendungsnachweis

- Nachweisliste durchgeführte Angebote und eingesetzte AnleiterInnen

Vereinsmodell:

– bis spätestens 31.03. die pauschale Förderung der neuen Vereinsmitglieder im 1. Schulhalbjahr

Einzureichen sind:

- Formblatt Verwendungsnachweis

- Nachweisliste der Vereinseintritte

– bis spätestens 30.06. die Förderung der Vereinsmitglieder aus einkommensschwachen Familien im 2. Schulhalbjahr

Einzureichen sind:

- Formblatt Verwendungsnachweis

- Nachweisliste der TeilnehmerInnen aus einkommensschwachen Familien

 

Auskünfte:

 zu den Fördermöglichkeiten:

 Angelika Seifert

 Tel.: 419 08 222

 Mail: a.seifert@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 zur inhaltlichen Beratung Vereinsmodell “Kooperationsmöglichkeiten Ganztagesförderung”:

 Conny Sonsmann

 Tel.: 419 08 264

 Mail: c.sonsmann@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

 

Downloadmöglichkeit Antragsformular 3.2 Kooperation Schule-Verein

Downloadmöglichkeit Ausführungsbestimmungen 3.2 Kooperation Schule-Verein

 

 

 


3.3 Talentförderung Kooperation Schule und Verein/Verband

 

Mit diesem Förderprogramm werden die Bereiche Talentsuche und Talentförderung als Basis des langfristigen Leistungsaufbaus in Hamburg gestärkt und gefördert.

Es gelten die Bestimmungen der jeweils aktuellen Fassung der Richtlinien.

 

Auskünfte:

Hamburger Sportbund

Referat Leistungssport

Tel.: 419 08 201

Mail: info@dont-want-spam.hamburger-sportbund.de

 

 

 

 

 

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3.5 Kids in die Clubs

 

Vielen Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt, da die Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder/Jugendliche oder sozial schlechter gestellten Personen – mit der Finanzierung ihrer Angebote an Grenzen gerät, die durch Vereinsaktivitäten und –anstrengungen nicht mehr aufzufangen sind.

Hier setzt die Aktion an und ermöglicht Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft.

Die Finanzierung der Aktion erfolgt in Kooperation mit dem Hamburger Abendblatt „Kinder helfen Kindern“ und der Behörde für Bildung und Sport.

 

Teilnahmegruppe:

Förderungsberechtigt sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt. Die Förderung kann pro TeilnehmerIn nur für einen Verein erfolgen, es gilt der zuerst bei der Sportjugend (Eingangsstempel der Sportjugend) eingereichte Einzelnachweis.

 

Förderung:

nach Vorlage des Einzelnachweises „Feststellung der Zuschussberechtigung / wirtschaftliche Familienverhältnisse“ € 10,-- pro TeilnehmerIn/Monat

 

Antrag:

Einreichung der Rahmenvereinbarung (einmalig)
Einreichung der Einzelnachweise „Feststellung der Förderungsberechtigung / wirtschaftliche Familienverhältnisse“ für das folgende Förderjahr (01.08.-31.07) bis zum 31.07. des beginnenden Förderjahres – Neu-Beantragungen können jeweils zum Monatsende (Förderbeginn ab Folgemonat) nachgereicht werden.

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis muss jeweils nach Beendigung des Förderjahres bis spätestens 31.08. werden. Die Verwendungsnachweisunterlagen werden den Vereinen Anfang Juli zugesandt.

 

Auskünfte:

Sportjugend

Marion Slachcinski / Angelika Seifert

Tel.: 419 08 256 / 222

Mail: m.slachcinski@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Die Hamburger Sportjugend / die Aktion "Kids in die Clubs" wird jährlich durch die Freie und Hansestadt Hamburg (Behörde für Kultur, Sport und Medien) gefördert.

 

Formular Rahmenvereinbarung zum downloaden

Formular Einzelnachweis zum downloaden

Formular Prüfungsberechtigung zum downloaden

 

 

 

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Veranstaltungen


4.1 Selbstorganisierte Veranstaltungen

 

Beispiele:

überfachliche Veranstaltungen, z.B.: Bandfestivals, Discos, Laternenumzüge, Spielfeste, Weihnachtsbasteln etc.
sportartübergreifende Veranstaltungen, z.B.: Sportfeste, Sportjugend-Cups etc.
sportartspezifische Veranstaltungen, sofern sie als ”offenes Angebot für alle” (also auch für Nichtvereinsmitglieder) konzipiert werden und kein Bestandteil eines ständigen oder weiterführenden Wettkampfangebotes sind, z.B.: Sport vor Ort, Mitmachangebote, Tage der offenen Tür etc.

 

Teilnahmegruppe:

Mindestteilnahmezahl: fünf Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Für jeweils zehn angefangene Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene wird ein/e BetreuerIn in die Förderung mit einbezogen.

 

Förderung:

€ 2,50 pro Person

max. € 250,-- pro Maßnahme

Keine Förderung für Angebote, die von kommerziellen Veranstaltern durchgeführt und/oder für die Eintrittsgelder an kommerzielle Unternehmen (z.B. Disco, Kino, Theater etc.) entrichtet werden.

Bei artgleichen Veranstaltungen max. € 1.000,00/Verein-Verband/Jahr

 

Antrag:

nicht erforderlich

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis (Quartals-Verwendungsnachweis / Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen eingereicht werden:

Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
Maßnahmen im 4. Quartal = bis 31.1. des Folgejahres

Wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbandskonto im lfd. Haushaltsjahr wünschen, müssen die Verwendungsnachweise bis spätestens 30.11. eingereicht werden.

Einzureichen sind:

Formblatt Verwendungsnachweis 4.1/4.2
Kostennachweis (bitte ausschließlich Kopien!)
Ausschreibung/Veröffentlichung (Handzettel o. ä.)
Nachweis über Teilnahmezahlen mit Altersangaben

 

Auskünfte:

Sportjugend

Marion Slachcinski

Tel.: 419 08 256

Fax: 419 08 296

Mail: m.slachcinski@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Formular Verwendungsnachweis 4.1 zum downloaden

 

 

 


4.2 MitarbeiterInnenschulung und Jugendbildung

 

Gefördert werden Sach-, Organisations- und Honorarkosten für die Schulung von MitarbeiterInnen sowie für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, wie politische Jugendbildung, soziale, gesundheitliche, technische oder naturkundliche Bildung und innerverbandliche Bildungsveranstaltungen.

 

Beispiele:

vereins-/verbandsinterne Fortbildungen, Tagungen, GruppenhelferInnen-Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen zu jugendrelevanten Themen etc..

 

Hinweis:

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aus- und Fortbildungen in Kooperation mit der Sportjugend durchzuführen. Auskünfte hierzu erteilt das Lehrreferat der Sportjugend, Tel. 419 08 255 - Peter Unruh oder Tel. 419 08 289 - Birgit Laß.

 

Teilnahmegruppe:

Gefördert werden bei Maßnahmen zur Fortbildung von GruppenhelferInnen, JugendgruppenleiterInnen, JugendübungsleiterInnen sowie anderen haupt-, neben- oder ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, Personen ab 14 Jahren; bei allgemeinen Bildungsmaßnahmen junge Menschen mit Wohnsitz in Hamburg vom 6. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

 

Förderung:

Es werden die Kosten bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe anerkannt, der Zuschuss pro TeilnehmerIn beträgt jedoch höchstens:

€ 8,--/Tag bei Veranstaltungen von 2 bis unter 6 Std.
€ 15,50/Tag bei Seminaren von mindestens 6 Std. ohne Übernachtung
€ 26,-- pro Übernachtungstag bei Seminaren mit Übernachtung

Bei Einsatz von ReferentInnen sind darüber hinaus Ausgaben im Rahmen der jeweils gültigen Höchstsätze zuwendungsfähig. Die aktuellen Höchstsätze werden regelmäßig vom Amt für Jugend bekanntgegeben und können bei der Sportjugend abgefordert werden. Mindestens 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind vom Antragssteller aus Eigenmitteln und/ oder Einnahmen selbst zu tragen.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die

gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden, überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben.

 

Antrag:

Vor Antragstellung (auf Formblatt zu den nachfolgend angegebenen Terminen) empfiehlt sich die Programmabsprache mit dem Bildungsreferenten der Sportjugend, Peter Unruh:

Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3.
Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6.
Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9.

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen eingereicht werden:

Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
Maßnahmen im 4. Quartal = bis 31.1. des Folgejahres

Wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbandskonto im lfd. Haushaltsjahr wünschen, müssen die Verwendungsnachweise bis spätestens 30.11. eingereicht werden.

Einzureichen sind:

Formblatt Verwendungsnachweis 4.1/4.2
Kostenaufstellung
Original-Teilnahmeliste mit Geburtsdaten und Wohnanschriften (Formblatt)
ausführlicher Sachbericht
Programmablauf mit Zeitangaben
ggfs. Aus-/Fortbildungsnachweis der ReferentInnen

 

Auskünfte:

Sportjugend

inhaltliche Programmabsprache: Peter Unruh - Tel. 419 08 255

finanzielle Abwicklung: Angelika Seifert - Tel. 419 08 222

Fax: 419 08 296

E-Mail: a.seifert@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Antragsformular 4.2 zum downloaden

 

 

 


4.3 Lehrgangsgebühren - Förderung für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien

 

HSB-Vereine und HSB-Fachverbände können für die erfolgreiche Teilnahme ihrer Mitglieder an Aus- und Fortbildungen der Sportjugend eine Förderung erhalten. Dies gilt nur für junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und wenn sie bzw. ihre Familien die Förderungsberechtigungberechtigung für einkommensschwache Familien erfüllen.

Förderungsberechtigt sind junge Menschen, bei denen das Familien-Nettoeinkommen (abzgl. einer 15%-igen Pauschale und der Kaltmiete - bei Eigenheimen abzgl. 25% des Nettoeinkommens) unter der für jede Familie zu berechnenden nachfolgenden Bemessungsgrenze (Sätze für 2008) liegt:

Alleinstehende, junge Menschen = € 556,--
Elternpaare/allein erziehende Personen = € 937,-- zzgl. der Sätze der im Haushalt lebenden Kinder/Jugendlichen:
bis zu Vollendung des 14. Lebensjahres = €  312,--
nach Vollendung des 14. Lebensjahres  = € 417,--
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr = € 468,--

 

Teilnahmegruppe:

Jugendliche/Jungerwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

 

Förderung:

Übernahme der Lehrgangsgebühr für alle Aus- und Fortbildungen der Sportjugend und der Spitzenverbände bzw. der Sportjugend mit dem Profil „Kinder und Jugendliche“ gemäß den Rahmenrichtlinien des DOSB abzgl. einer Eigenleistung von € 5,-- pro Lehrgangstag, max. € 250,-- pro TeilnehmerIn

 

Antrag/Verwendungsnachweis:

Das Antrags-/Verwendungsnachweisformular muss zusammen mit dem vom Verein/Verband geprüften Einzelnachweis des/der TeilnehmerIn und der Lehrgangsausschreibung nach Abschluss der Aus-/Fortbildung zu den nachfolgend genannten Abrechnungsterminen bei der Sportjugend eingereicht werden:

Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
Maßnahmen im 4. Quartal = bis 31.1. des Folgejahres oder 30.11., wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbandskonto im lfd. Haushaltsjahr wünschen.

Einzureichen sind:

Formblatt Antrag/Abrechnung
Einzelnachweis TeilnehmerIn
Lehrgangsausschreibung

 

Auskünfte:

Sportjugend

Angelika Seifert (Fragen zur Förderung) – Tel. 419 08 222

Peter Unruh (zu den Kursangeboten der Sportjugend und Rahmenrichtlinien des DOSB) – Tel. 419 08 255

Mail: info@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Antrags-Verwendungsnachweisformular 4.3 zum downloaden

Einzelnachweis zum downloaden

Prüfberechtigung zum downloaden

 

 

 

 

 

 


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Fahrten / Freizeiten / Jugend-/Sportbegegnungen

 

Unter diesem Punkt sind alle Fördermöglichkeiten für Reisen bzw. Freizeiten und internationale Jugend-/Sportbegegnungen aufgeführt. Die Mindestdauer der Fahrten/Maßnahmen unterscheidet sich bei den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Ein-/zweitägige Fahrten werden nicht gefördert.

 

 

 


5.1 Fahrten - Allgemeine Förderung

 

Gefördert werden aus dem Jugendförderungsplan und dem Landesförderplan Maßnahmen ab einer Dauer von 3 Tagen.

 

Beispiele:

Wochenendfahrten, Wanderungen, Teilnahme an Sportfesten, Turnieren, Meisterschaften, Radtouren, Zeltlager, Ferienfahrten etc.

 

Teilnahmegruppe:

Mindestteilnahmezahl:

5 Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene ab 6 Jahre bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Für jeweils angefangene 10 Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene wird 1 BetreuerIn gefördert.

 

Förderung:

€ 1,-- pro Tag und förderberechtigter Person bis max. 21 Tage, mindestens 5,-- pro förderungsberechtigter Person.

 

Antrag:

nicht erforderlich

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen eingereicht werden:

Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.04.
Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.07.
Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
Maßnahmen im 4. Quartal und Jahresmaßnahmen = bis 31.01. des Folgejahres.

Wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbandskonto im lfd. Haushaltsjahr wünschen, müssen die Verwendungsnachweise bis spätestens 30.11. eingereicht werden.

Einzureichen sind:

Formblatt Verwendungsnachweis 5.1/5.2
Original-Teilnahmeliste mit Anschriften und Geburtsdaten
Nachweise über Teilnahmezahl, Ort und Termin

 

Hinweis:

Für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene aus einkommensschwachen Familien kann eine gesonderte Förderung beantragt werden, siehe hierzu Pos. 5.2.

Für Maßnahmen mit behinderten Kindern und Jugendlichen (Integrationsfahrten) besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Landesförderplan.

 

Auskünfte:

Sportjugend

Andrea Steube

Tel.: 419 08 227 (Sprechzeiten: Mi. + Do., 9.00-15.00 Uhr)

Mail: info@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Formular Verwendungsnachweis 5.1 zum downloaden

Formular Teilnahmeliste 5.1 zum downloaden

 

 

 


5.2 Fahrten - Teilnahme junger Menschen aus einkommensschwachen Familien

 

Aus dem Jugendförderungs- und Landesförderplan kann eine Förderung für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene aus einkommensschwachen Familien beantragt werden, um ihnen die Teilnahme an einer (Ferien-)Fahrt zu ermöglichen.

Die gesamte Abwicklung läuft über den beantragenden Verein bzw. Verband.

Beispiele:

Teilnahme von Kindern/Jugendlichen/Jungerwachsenen an Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen, die die Reisekosten aufgrund ihrer Familiensituation nicht aufbringen können.

 

Teilnahmegruppe:

Förderberechtigt sind Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene ab 6 Jahre bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen hat oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt.

 

Förderung:

bis zu € 105,-- für die Kosten der An- und Abreise und
bis zu € 20,-- pro Tag für Unterkunft, Verpflegung und Aktivitäten
abzüglich einer Eigenleistung

 

Antrag:

Der Antrag (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:

Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3.
Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6.
Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9.

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:

Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
Maßnahmen im 3. Quartal inkl. der Sommerferien = bis Anfang Sept. 
 (der genaue Termin wird im Bewilligungsbescheid angegeben)
Maßnahmen im 3. Quartal nach den Sommerferien = bis 31.10
Maßnahmen im 4. Quartal = bis 30.11.

Einzureichen sind:

Formblatt Verwendungsnachweis 5.1/5.2
Original-Teilnahmeliste mit Anschriften und Geburtsdaten (Formblatt)
Einzelnachweise der TeilnehmerInnen (soweit der Sportjugend noch nicht vorliegend)
Kostenaufstellung
kurzer Sachbericht auf Anforderung

 

Auskünfte:

Sportjugend

Andrea Steube

Tel. 419 08 227 (Sprechzeiten: Mi. + Do., 9.00-15.00 Uhr)

Fax: 419 08 296

E-Mail: info@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Antragsformular 5.2 zum downloaden

Einzelnachweis zum downloaden

Prüfungsberechtigung zum downloaden

 

 

 


5.4 Integrationsfahrten

 

Aus dieser LFP-Position werden integrative Ferienfahrten mit behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen gefördert.

 

Beispiele:

Ein- oder mehrwöchige Ferienfahrten ins In- und Ausland.

 

Teilnahmegruppe:

Behinderte und nichtbehinderte Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene. Das Teilnahmeverhältnis von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen sollte möglichst 50:50% betragen, max. wird eine Zusammensetzung von 30:70% akzeptiert.

 

Förderung:

€ 7,-- pro Tag und TeilnehmerIn ohne Therapieprogramm
€ 10,-- pro Tag und TeilnehmerIn mit Therapieprogramm

Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mind. 30%.

 

Antrag:

Formlos über die Sportjugend an das Amt für Jugend.

Der formlose Antrag sollte:

Angaben über die Gruppe
Ort, Termin und Dauer der Fahrt
Übersicht über geplante Aktivitäten
Kostenaufstellung

enthalten und ca. 8 Wochen vor Maßnahmenbeginn bei der Sportjugend eingereicht werden.

 

Verwendungsnachweis:

Die genauen Richtlinien und Formblätter werden zusammen mit dem Bewilligungsbescheid zugeschickt.

 

Hinweis:

Die Sportjugend ist bei der Organisation und Antragstellung auf Wunsch gern behilflich.

 

Auskünfte:

Sportjugend

Angelika Seifert

Tel.: 419 08 222

Mail: a.seifert@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

 

 

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5.5 Internationale Jugendbegegnungen


 5.5.1 Kinder- und Jugendplan des Bundes (inkl. Sondermaßnahmen) 5.5.2 Deutsch-Französisches Jugendwerk 5.5.3 Deutsch-Polnisches Jugendwerk 
Beispiele a) Fahrten ins Ausland zu einem Partnerverein mit einem gemeinsamen Programm a) Fahrten nach Frankreich und Begegnungsprogramm mit einem französischen Partnerverein. a) Fahrten nach Polen und Begegnungsprogramm mit einem polnischen Partnerverein. 
Programmtage  5 volle Programmtage (ohne An-und Abreisetag) 5 volle Programmtage (ohne An-und Abreisetag) 4 volle Programmtage (ohne An-und Abreisetag) 
Teilnahmegruppe Bezuschusst werden Jugendliche/ Jungerwachsene vom 12. bis zum 26. Lebensjahr. Für jeweils angefangene 10 Jugendliche/Jungerwachsene kann ein/e ältere/r BetreuerIn bezuschusst werden. Zuschussberechtigt sind Jugendliche/ Jungerwachsene vom 14. bis zum 25. Lebensjahr. Für jeweils angefangene 10 Jugendliche/Jungerwachsene kann ein/eine ältere/r BetreuerIn in die Bezuschussung mit einbezogen werden. Zuschussberechtigt sind Jugendliche/ Jungerwachsene vom 12. bis 26. Lebensjahr. Für jeweils angefangene 10 Jugendliche/Jungerwachsene kann ein/eine ältere/r BetreuerIn in die Bezuschussung mit einbezogen werden. 
Zuschuss a.) Maßnahmen im Ausland a.) Fahrtkostenzuschuss Hamburg - Frankreich a.) Begegnungen in Polen 
Antrag Der Antrag auf dem Formblatt mit einer Originaleinladung bzw. –bestätigung und der Programmplanung (nach Tagen aufgegliedert) muss bis Anfang Januar eingereicht werden. Der Antrag auf dem Formblatt mit Originaleinladung bzw. -bestätigung sowie dem geplanten Programmablauf muss für Maßnahmen im 1. Quartal 3 Monate vorher, ansonsten bis ca. Mitte Jan. eingereicht werden. Der Antrag auf dem Formblatt muss bis ca. Anfang November des Vorjahres eingereicht werden. Dem Antrag ist die Originalbestätigung bzw. 
Abrechnung Auf Formblättern mit Kostenaufstellung und Originalbelegen sowie einem Bericht über den Verlauf der Jugendbegegnung; sie muss ca. 3 Wochen nach Beendigung der Maßnahme eingereicht werden. Auf Formblatt mit Teilnahmeliste, Kostenaufstellung, Originalbelegen und Bericht über den Verlauf der Veranstaltung bis ca. 3 Wochen nach Beendigung der Maßnahme. Auf Formblatt mit Teilnahmeliste, Kostenaufstellung, Originalbelegen und Bericht über den Verlauf der Veranstaltung bis ca. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme. 

 

kuchler@dont-want-spam.dsj.de

 

Auskünfte:

Deutsche Sportjugend

Frau Kuchler

Tel.: 069 / 6700 1328

Mail: kuchler@dont-want-spam.dsj.de

 

Die ausführlichen Richtlinien und Formulare gibt es zum downloaden unter www.dsj.de

 

 

 

 

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5.6 Internationale TeilnehmerInnen an Sportbegegnungen

 

Beispiele:

Teilnahme von internationalen TeilnehmerInnen an Sportbegegnungen (Sportturniere, Vergleichskämpfe, gemeinsame Trainingslager…) in Hamburg mit einer Mindestdauer von 3 Tagen (2 Übernachtungen).

 

Teilnahmegruppe:

Mindestens 5 TeilnehmerInnen aus dem Ausland bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Für jeweils 10 TeilnehmerInnen wird 1 BetreuerIn in die Förderung mit einbezogen.

 

Förderung:

Bis zu € 10,-- pro Person/Übernachtung, es werden max. 50 Personen gefördert

 

Antrag:

Auf Formblatt zusammen mit der offiziellen Einladung/Turnierausschreibung… zu den nachfolgend genannten Terminen:

Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
Maßnahmen im 2. Quartal = 31.03.
Maßnahmen im 3. Quartal = 30.06.
Maßnahmen im 4. Quartal = 30.09.

 

Verwendungsnachweis:

Auf Formblatt zusammen mit der Teilnahmeliste zu den nachfolgend genannten Terminen:

Maßnahmen im 1. Quartal = 30.04.
Maßnahmen im 2. Quartal = 31.07.
Maßnahmen im 3. Quartal = 31.10.
Maßnahmen im 4. Quartal = 30.11.

 

Auskünfte:

Sportjugend

Angelika Seifert

Tel.: 419 08 222

Fax: 419 08 296

Mail: a.seifert@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

Antragsformular 5.6 zum downloaden

 

 

 


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Besondere Zielgruppen


6.2 Integration durch Sport

 

Die Zuschüsse werden für Maßnahmen von Mitgliedsvereinen des Hamburger Sportbundes gewährt, mit dem Ziel die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund positiv zu unterstützen.

Mit Hilfe des Medium Sport sollen die Menschen unterschiedlicher Herkunft einander näher gebracht und zu einer besseren Verständigung beigetragen werden.

 

Beispiele:

Offene integrative zielgruppenspezifische Sportgruppen, ein- und mehrtägige Integrationsveranstaltungen (Sommerfeste, Spielnachmittage, Turniere, Ausflüge)

 

Förderung:

Mitgliedsvereine können sich als Stützpunktvereine bewerben. Bezuschusst werden u.a. Sportgeräte, Werbematerialien, ÜbungsleiterInnen und Mieten für vereinsfremde SporthallenFür Sportgeräte, Materialien, Werbemaßnahmen, ÜbungsleiterInnen, Mietkosten für die Sporthallen

 

Antrag:

Ein Antrag mit Angaben über die geplante Maßnahme und Kostenvoranschlag muss für das lfd. Jahr bis 31.01. eingereicht werden.

 

Verwendungsnachweis:

Die genauen Fristen und Richtlinien werden zusammen mit dem Bewilligungsbescheid bekanntgegeben.

 

Auskünfte:

Hamburger Sportbund

Frau Krawinkel

Tel.: 419 08 276

Mail: k.krawinkel@dont-want-spam.hamburger-sportbund.de

 

 

 

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6.3 Integrationssport Behinderte / Nichtbehinderte

 

Zur besonderen Förderung der Integration von behinderten Menschen in den Vereinen in Gruppen mit nichtbehinderten Menschen werden von der FHH zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt. Besondere Berücksichtigung findet hierbei die Situation von Kindern und Jugendlichen.

Das Amt für Sport stellt Mittel für den Integrationssport (vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Bürgerschaft) bereit. Die Mittel dienen dem Aufbau und der Förderung von Integrationssportgruppen, in denen Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam Sport treiben.

 

Beispiele der Förderbereiche:

Ausgaben für den Sportbetrieb (z.B. Transportkosten, Reparaturen an Geräten, Honorare für Übungsleitende sowie Kosten für Helfende und Betreuende)
Grundausstattung für neue bzw. Ergänzungsausstattung für bereits bestehende Integrationssportgruppen
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die die Übungsleitenden im Rahmen ihrer Tätigkeit in Integrationssportgruppen wahrnehmen
Integrationssportveranstaltungen mit den im Antrag aufgeführten Gruppen (nicht unterstützt werden Ferienmaßnahmen, Tagesausflüge und Sommerfeste mit Kindern und Jugendlichen, da eine Förderung laut Jugendförderungsplan/Landesförderplan möglich ist)

 

Antrag:

Anträge müssen bis zum 15.04. gestellt werden.

 

Verwendungsnachweis:

Die Fristen und Richtlinien werden zusammen mit dem Bewilligungsbescheid bekanntgegeben.

 

Auskünfte:

Hamburger Sportbund

Herr Krüger

Tel.: 419 08 259

Mail: n.krueger@dont-want-spam.hamburger-sportbund.de

 

 

 

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6.4 Leistungsförderung

 

Der Hamburger Sportbund fördert den Leistungssport in Hamburg durch Zuwendungen an Vereine und Fachverbände. Weitere Informationen bitte direkt beim Referat Leistungssport des Hamburger Sportbundes erfragen.

 

Auskünfte:

Hamburger Sportbund

Referat Leistungssport

Tel.: 419 08 201

Mail: info@dont-want-spam.hamburger-sportbund.de

 

 

 

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6.5 Fußballjugendabteilungen - Lotto-Toto-Mittel -

 

Ein Teil der Mittel des Hamburger Fußball-Verbandes wird den Vereinen in Form einer monatlichen Totoausschüttung zur eigenen Verwendung für Ausgaben, die der Jugend mittelbar oder unmittelbar zugute kommen, zur Verfügung gestellt. An der Ausschüttung werden alle Vereine beteiligt, die mindestens eine Jugend-Mannschaft im Punktspielbetrieb des HFV haben.

 

Beispiele:

Die Ausschüttung an die Vereine ist für gemeinnützige Zwecke bestimmt und soll der Jugend zugute kommen. Sie kann in Anspruch genommen werden:

für Beschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungen,
für Werbung und Betreuung der Jugendlichen,
für Lehrgänge und Erholungsaufenthalte von Jugendlichen.

 

Antrag/Verwendungsnachweis:

Die Vereine können über das Jugendförderkonto nur durch Überweisungsauftrag für vorzulegende Rechnungen verfügen, die vom/ von der Vorsitzenden und dem/ der Fußball-JugendleiterIn durch Unterschrift anerkannt sind.

Barauszahlungen und direkte Auskehrungen an die Vereine sind grundsätzlich nicht möglich.

 

Auskünfte:

Hamburger Fußball-Verband

Herr Sehringer

Tel.: 67 58 70 17

Mail: u.sehringer@dont-want-spam.hfv.de

 

 

 

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Sportanlagen


7.1 Einrichtung und Ausstattung von Jugendräumen - Bezirkssondermittel oder Landesjugendplan -

 

Die Räume oder das Haus müssen Eigentum des beantragenden Vereins sein und/oder seinen Kindern/ Jugendlichen ständig zur Verfügung stehen. Eine Benutzung überwiegend durch Kinder/Jugendliche muss gewährleistet sein.

 

Beispiele:

Ausstattung von Jugendräumen und -heimen mit Einrichtungsgegenständen bzw. Renovierung.

 

Förderung:

Eine Förderung ist aus Bezirkssondermitteln (über Bezirksamt bzw. Bezirksversammlung) oder aus dem Landesförderplan (Amt für Jugend) möglich. Wir empfehlen zur Zeit dringend, den Versuch einer Antragstellung über Bezirkssondermittel zu machen. Die Mittel im Landesförderplan sind bereits mittelfristig ausgeschöpft.

 

Anträge auf Bezirkssondermittel sollten möglichst mit den im Bezirk vertretenen Parteien abgesprochen werden.

Es besteht die Möglichkeit, aus Bezirkssondermitteln auch Förderungen für Sportgeräte zu erhalten.

 

Antrag:

a) Bezirkssondermittel möglichst zum Ende des Vorjahres.

b) Landesförderplan bis zum 31.8. des Vorjahres

 

Verwendungsnachweis:

Mit einem Bewilligungsbescheid werden die genauen Abrechnungsfristen und -richtlinien bekanntgegeben.

 

Hinweise:

Der Antrag zum Landesförderplan muss über die Hamburger Sportjugend eingereicht werden. Die Sportjugend ist bei der Antragstellung auf Wunsch behilflich.

 

Auskünfte:

Sportjugend

Angelika Seifert

Tel.: 419 08 222

Mail: a.seifert@dont-want-spam.hamburger-sportjugend.de

 

 

 

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7.2 Sonstige Förderungsmöglichkeiten

 

Förderbereich wird zur Zeit überarbeitet.

 

Auskünfte:

Hamburger Sportbund

Tel.: 419 08 0

Mail: info@dont-want-spam.hamburger-sportbund.de

 

 

 

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